Monatsinformation Juni 2022
Der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraum-übergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einemaktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr […]
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