Steuerberater Remscheid – Lepperhoff, Kohl und Partner

Mindestlohnanpassung bis 2022 in vier Schritten

Das Bundeskabinett folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission und hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes beschlossen. Die Verordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes soll in vier Schritten erfolgen: ab Januar 2021                 9,50 € pro Stunde ab Juli 2021                      9,60 € […]

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Wir starten in ein neues Kapitel!

Ab sofort unterstützt uns ein vollelektrischer Renault Zoe zuverlässig dabei kleinere und größere Aufgaben rund um die Steuerberatung zu erledigen. Bereits letztes Jahr haben wir schon über die steuerlichen Vorteile von Elektroautos informiert. Dabei werden nicht nur Unternehmen gefördert, sondern auch Privatpersonen. Welche Steuervorteile für Elektroautos Sie nutzen können, verraten wir Ihnen gerne: Elektroautos erhalten

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Wir gratulieren zur bestandenen Prüfung!

Seit fast drei Jahren arbeitet Desiree Mattern schon als Steuerfachangestellte bei Lepperhoff, Kohl und Partner. Zuverlässig und engagiert ist sie immer zur Stelle, wenn sie gebraucht wird. Doch Frau Mattern wollte mehr: Sie wollte die IHK-Prüfung zur Bilanzbuchhalterin absolvieren und damit ihre Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern. Kein leichtes Unterfangen, denn dies erfordert neben der Motivation,

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++ Wichtiger Hinweis ++

Wir sind für Sie da! Für alle steuerlichen Fragen rund um Ihre Möglichkeiten die Folgen des Corona-Virus abzumildern, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an uns. Tel.: 02191 96660 Wir sind für Sie da, auch in dieser besonderen Situation: Montags bis Donnerstags: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr Freitags: 8

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Einkommensteuer | Regelmäßige Zahlungen als Unterhaltsrente

Was kann als Unterhaltsrente berücksichtigt werden? Zur Unterhaltsrente i.S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z.B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden

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