Auf Grund der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer ins Home Office geschickt. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, neben vielen organisatorischen Herausforderungen auch höhere Strom- und Heizkosten. Solche Kosten konnten bisher nur im Rahmen eines abgeschlossenen Arbeitszimmers abgesetzt werden. Doch nun sollen auch die Arbeitnehmer entlastet werden, die praktisch am Küchentisch gearbeitet haben.
Für jeden Kalendertag, an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde, können Steuerpflichtige 5,00 € pro Tag, höchstens 600,00€ im Jahr, abziehen. Dies gilt für alle, die kein häusliches Arbeitszimmer haben oder auf den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichten. Bei der Berechnung, was für Sie günstiger ist, helfen wir Ihnen gerne.
Allerdings zählt die Pauschale zu den allgemeinen Werbungskosten, für die Steuerpflichtige bereits pauschal 1.000,00€ angerechnet bekommen. Nur wer diese Grenze insgesamt übersteigt, profitiert von der Entlastung.
Aktuell wurde die Home-Office-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne ansprechen.